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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01/2021)

grashobber GmbH
Blütenweg 8
D-72351 Geislingen

grashobber Schweiz GmbH
Lerchenfeldstraße 3
CH-9014 St.Gallen

1. Geltungsbereich und ausschließliche Geltung

Allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Anderen Bedingungen und sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Für unseren Online-Shop gelten die dort veröffentlichten AGB.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung rechtswirksam. Dasselbe gilt für mündliche Nebenabreden. Diese Geschäftsbedingungen finden auch Anwendung in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebot und Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend, bedeuten keine Lieferversprechungen, sind stets für uns unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Annahme von Aufträgen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Bindungsfrist für Angebote von 2 Monaten. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Inhaltliche/ technische Angaben sowie Abbildungen sind nicht verbindlich, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen. Änderungen behalten wir uns vor, soweit die Leistung nicht wesentlich von der Bestellung abweicht und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige, leicht ersichtliche Unrichtigkeiten binden den Verkäufer nicht. Sie können jederzeit berichtigt werden.

Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erteilt werden. Sie gelten durch Auftragsbestätigung oder – falls diese nicht erteilt wird- durch Lieferung bzw. Rechnung als angenommen. Bei telefonischen, telegrafischen oder per Mail aufgegebenen Bestellungen trägt der Besteller allein die Gefahr und Kosten der etwa hierdurch entstehenden fehlerhaften Verfügungen. Einmal vom Besteller erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

3. Vertragsschluss und Preise

Der Vertrag kommt spätestens zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Anzahlung oder Auslieferung der Ware. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

Unsere Preise verstehen sich immer „Netto“, also zuzüglich der gesondert auszuweisenden gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden in der Regel gesondert auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesen. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung mehr als vier Monate, können etwaige Preiserhöhungen unserer Lieferanten weitergegeben werden. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen, berechnen wir die Versandkostenbeteiligung nur einmal.

Sollte Ware aus Kulanzgründen von uns zurückgenommen werden, ist der Käufer verpflichtet zum Ausgleich der bei uns entstehenden Kosten einen Betrag in Höhe von 15% des Warenwertes zu entrichten.

4. Zahlungsbedingungen

Wir gewähren in der Regel eine 14-tägige Zahlungsfrist und keinen Skontoabzug. Wir behalten uns vor, im Einzelfall von dieser Regelung abzuweichen (z.B. durch Vereinbarung von Vorkasse oder sofortiger Zahlung). Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Geldeingang rechtzeitig auf einem Bankkonto des Verkäufers gebucht wird.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles kommt der Besteller in Zahlungsverzug. In jedem Fall kommt der Besteller spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, kommt der Besteller spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang unserer Lieferung in Zahlungsverzug. Es fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an. Alle Kosten der Einziehung, Diskontierung und sonstige Valutadifferenzen gehen zu Lasten des Käufers. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Lieferverpflichtung und berechtigt uns sämtliche unbezahlte Rechnungen, als in einer Summe fällig, zu betrachten.

Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

Tritt der Käufer aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat oder tritt der Verkäufer aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, so hat der Käufer dem Verkäufer den diesem durch den Rücktritt entstehenden Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch 30% der Auftragssumme.

5. Bonitätsprüfung

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.

Entstehen nach Annahme der Bestellung Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so können wir Vorauskasse oder Sicherheitsleistung fordern. Der Nachweis mangelnder Kreditwürdigkeit gilt als geführt, wenn eine inländische, angesehene Auskunftei dies zum Ausdruck bringt. Lehnt der Besteller Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ab, können wir vom Vertrag zurücktreten und Ersatz der notwendigen Aufwendungen (inkl. Anwaltsgebühren) verlangen.

6. Lieferzeit

Angaben über Lieferzeiten erfolgen unter üblichem Vorbehalt nach bestem Wissen. Eine von uns schriftlich bestätigte Lieferfrist beginnt erst zu laufen, wenn wir vom Besteller alle zur Ausführung notwendigen Informationen erhalten haben und er alle sonstigen nach dem Vertrag notwendige Voraussetzungen erfüllt hat. Für das Einhalten der Lieferfristen und –termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgeblich. Kann der Liefergegenstand ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden, gilt stattdessen der Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft.

Liefertermine, die nicht im Rahmen eines ausdrücklich so bezeichneten, sogenannten Fixgeschäftes schriftlich von uns bestätigt werden, sind stets unverbindlich und annähernd. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der Geschäftspartner kündigt uns diese Folgen unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist an. Die Aufrechnung von Verzugsstrafen, Löhnen oder dergleichen durch den Käufer ist ausgeschlossen; auch die Zurückhaltung von Zahlungen ist nicht statthaft. Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.

7. Auslieferung und Versand, Gefahrübergang und Versicherung

Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über, spätestens mit Versand der Ware. Erteilt der Besteller keine Versandvorschriften, erfolgt die Versendung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen, jedoch ohne Obligo für die preisgünstigste Speditionsart. Der Versand erfolgt auf Rechnung (siehe auch Punkt 3) und Gefahr des Kunden, das gilt auch dann, wenn frachtfreie Anlieferung vereinbart ist, sofern beidseitig nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Erfolgt die Auslieferung an den Besteller nicht durch uns, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Artikels mit dem Verlassen unseres Werksgeländes auf den Geschäftspartner über. Die Gefahr der sachgerechten Entladung des Artikels liegt ausschließlich beim Besteller. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers bei Auftragserteilung auf dessen zusätzliche Rechnung abgeschlossen. Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht rechtzeitig ab, so geht die Gefahr auf ihn über und wir sind ohne Androhung und Fristsetzung berechtigt, sofortige Bezahlung zu verlangen und die Ware für Rechnung und Gefahr des Bestellers bei einem Lagerhalter oder Spediteur einzulagern oder versteigern zu lassen. Eine Verschiebung der Zahlungstermine findet auch dann nicht statt, wenn wir uns ausnahmsweise mit einer verspäteten Übernahme einverstanden erklärt haben. Die Rücknahme verkaufter Ware erfolgt nach unserer Wahl stets auf Risiko des Bestellers.

8. Abnahme / Frist für Mängelrügen

Die Abnahme beginnt bei Übergabe an den Besteller, seinen Bevollmächtigten oder einem mit dem Versand beauftragten Speditionsunternehmen. Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, so sind uns offensichtliche Mängel unverzüglich telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung innerhalb von 8 Tagen zu melden. Bei versteckten Mängeln ist die Mängelrüge wie in vorgeschriebener Weise ab Entdeckung des Mangels durchzuführen. § 377 HGB findet Anwendung. Ein Jahr nach Abnahme kann der Besteller keine Ansprüche mehr geltend machen.

Beanstandungen eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Bei begründeter Beanstandung liefern wir nur im Umtauschverfahren Ersatz. Weitergehende Ansprüche hat der Käufer nicht, auch nicht für Nachfolgeschäden, insbesondere nicht das Recht zur Zurückhaltung von Bezahlung für unbeanstandete Waren. Mängelrügen werden nicht anerkannt bei Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes ist dieser bei Anlieferung anzunehmen, ohne dass es einer zusätzlichen Lieferankündigung bedürfte.

Für Mängel, für die unsere Lieferanten einzustehen haben, haften wir nur in dem Rahmen, wie diese für ihre Lieferung haften.

9. Gewährleistung und Haftung

Mangelhafte Ware, zu Recht und fristgerecht gerügt, wird von uns innerhalb nach Ziffer 8 geltenden Gewährleistungsfristen unentgeltlich nachgebessert oder nach unserer Wahl vollständig ersetzt. Beanstandete Teile sind 6 Monate aufzubewahren oder uns auf Verlangen zuzusenden. Die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes gehen zu unseren Lasten. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist und lassen wir eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung).

Dem Besteller stehen keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung zu. Dies gilt nicht bei Haftung für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen zwingender Haftung. Wir haften in diesen Fällen nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss umfasst Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit es sich nicht um vorhersehbare, vertragstypische Schäden handelt. Die Beweislastverteilung bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Ansprüche aus Produkthaftung richten sich nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen verweisen wir auf die Haftung unserer Lieferanten und Hersteller – die wir in dem Fall gerne nennen, sollten sie nicht schon bekannt sein- da wir lediglich als Händler auftreten und in keinem Fall selbst Hersteller sind.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der bis dahin bestehenden Geschäftsverbindung vor. Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht unverzüglich nach, sind wir oder von uns bevollmächtigte Personen berechtigt, die Räume des Bestellers zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Besteller Auskunft über den Verbleib der Ware zu geben und, soweit erforderlich, Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder zu dem von uns dem Besteller berechneten Preis (Vertragspreis) abzüglich Skonto, Rabatte und sonstigen Nachlässen und unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben. In allen Fällen sind wir außerdem berechtigt, unsere Rücknahmekosten von der Gutschrift abzusetzen. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Besteller jederzeit widerruflich zur Veräußerung des Liefergegenstandes berechtigt. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, die Übertragung des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Kosten und Zinsen zu unseren Gunsten vorzubehalten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Veräußerungsbefugnis erlischt mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bei intakter Geschäftsverbindung muss der Besteller gegenüber seinen Kunden den verlängerten Eigentumsvorbehalt nicht offenlegen.

Bei notleidender Geschäftsbeziehung, die nach der dritten vergeblichen Mahnung beginnt, ist der Besteller auf unsere Anforderung verpflichtet, jeweils Namen und Anschrift seiner mit unserer Ware belieferten Kunden mitzuteilen. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden des Bestellers werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Liefergegenstände nicht verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu pfänden, dies stellt keinen Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt dar. Wir sind verpflichtet, dass uns zustehende Eigentum an Waren und an abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers auf diesen zu übertragen, soweit deren Wert dem Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung einschließlich Zinsen und Kosten um 15 % übersteigt.

11. Vertraulichkeit

An sämtlichen, dem Geschäftspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen und Mustern und Produkten behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Übergebene vertrauliche Daten/Unterlagen sind stets als solche zu behandeln und etwaige gesonderte Anweisungen zur Vertraulichkeit sind zu befolgen.

12. Datenschutz

Der Besteller wird gemäß § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass wir die Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

13. Rechtsänderungen beim Besteller

Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen über Geschäftsauflösung, Beantragung eines Insolvenzverfahrens, wesentliche Änderungen der Rechtsform und der Eigentümerstruktur, Verlegung des Geschäftssitzes oder Wohnsitzes und wesentliche Verlagerungen ins Ausland. Der Besteller hat jeden Schaden, der uns aus der unterlassenen Mitteilung entsteht, zu tragen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel in diesen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, so gelten nachfolgende Regelungen: Erfüllungsort für die Zahlungen und die Lieferungen ist: 72401 Haigerloch, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte für: 72401 Haigerloch, Bundesrepublik Deutschland. Wir können wahlweise auch am Sitz des Bestellers klagen. Auf die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN Kaufrechts (CISG).